PRIX VISARTE: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den durch Visarte Schweiz durchgeführten Projektwettbewerb PRIX VISARTE. Mit der Einreichung von Projekten akzeptieren die Teilnehmer:innen die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
1. Veranstalter
Der PRIX VISARTE wird durch Visarte Schweiz, den Berufsverband visuelle Kunst (Veranstalter) durchgeführt.
2. Art des Wettbewerbs
Der PRIX VISARTE ist ein Projektwettbewerb, der wegweisende Projekte im Bereich Kunst und Bau / Kunst im öffentlichen Raum mit einem Anerkennungspreis auszeichnet.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die an wegweisenden Projekten im Bereich Kunst und Bau / Kunst im öffentlichen Raum mit Schweiz-Bezug mitarbeiten oder mitgearbeitet haben.
Projekte einreichen können Vertreter:innen aller direkt involvierten Berufsgruppen wie Künstler:innen, Architekt:innen, Städteplaner:innen, Politiker:innen, Beamt:innen, Bauherr:innen, Investor:innen, Kurator:innen, Kunstvermittler:innen etc.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Jurymitglieder und Personen, die an der Vorbereitung und Durchführung dieses Wettbewerbs beteiligt gewesen sind.
4. Einreichung
Die Projekte müssen bis zum 31. Mai, 23:59 Uhr des Wettbewerbsjahres, über das Online-Teilnahmeformular der PRIX-VISARTE-Webseite (https://www.prixvisarte.ch) eingereicht werden. Ergänzungen oder Anpassungen der eingereichten Projekte sind nicht möglich.
Die Teilnahmegebühr (Visarte-Mitglieder: gratis, Nichtmitglieder: CHF 100 pro Eingabe) muss 10 Tage nach der vorgenannten Frist auf die beim Einreichungsprozess angegebene Bankverbindung überwiesen sein.
5. Jury
Die eingereichten Projekte werden durch eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury beurteilt, die aus den unterschiedlichen Kompetenzen des Themenfelds zusammengestellt wird.
Die im jeweiligen Wettbewerbsjahr aktiven Jurymitglieder sind auf der Seite https://www.prixvisarte.ch ersichtlich.
6. Beurteilungskriterien
Die Jury bewertet die eingereichten Projekte anhand folgender Kriterien:
7. Zugelassene Projekte
Zum PRIX VISARTE sind Projekte zugelassen, die in den zwei Kalenderjahren vor dem Wettbewerbsjahr realisiert wurden (z.B. für das Wettbewerbsjahr 2024 in den Jahren 2022 bis 2023 realisierte Projekte). Werke im Rahmen von temporären Ausstellungen sind nicht zugelassen.
Zusätzlich wird der PRIX VISARTE HISTORIQUE verliehen, der Projekte auszeichnet, die vor diesem Zeitraum realisiert wurden.
8. Jurierung
Die Jurierung findet in zwei Stufen statt. Mittels einer Vorprüfung werden die eingereichten Projekte durch Visarte formell begutachtet. Alle Projekte, die zur Jurierung zugelassen sind, werden auf der PRIX-VISARTE-Webseite (https://www.prixvisarte.ch) sowie in der Schweizer Datenbank Kunst und Bau (https://www.sdkb.visarte.ch) publiziert.
Die zum PRIX VISARTE zugelassenen Projekte werden dann der Fachjury zur Bewertung vorgelegt. Die Jury bestimmt die Preisträger:innen und verfügt über ein Preisgeld von insgesamt 30'000 CHF zur freien Vergabe unter den prämierten Projekten.
Die Jury erstellt einen Bericht, in welchem sie die allgemeinen Gesichtspunkte des Wettbewerbs erörtert, die Wettbewerbsbeiträge im Gesamtzusammenhang beurteilt, die Beiträge der engeren Wahl eingehend beschreibt und ihre Entscheide festhält und begründet. Der Bericht ist von allen Jurymitgliedern, welche an der Beurteilung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.
Die Gewinner:innen werden durch Visarte persönlich kontaktiert. Falls die Gewinner:innen nicht innert einem Monat kontaktiert werden können, oder aber den Preis ausschlagen, fällt das Preisgeld zurück an den Veranstalter welcher darüber frei verfügen kann.
Die Entscheide der Jury sind für die Teilnehmer:innen und den Veranstalter verbindlich und können nicht angefochten werden.
9. Absage, Verschiebung oder Anpassung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Prämierung ohne Nennung von Gründen jederzeit abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich über die Webseite (https://www.prixvisarte.ch) informiert. Bei Absage der Prämierung werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich ebenfalls vor, die Zusammensetzung der Jury ohne Mitteilung anzupassen.
10. Urheberrecht
Die Teilnehmenden garantieren, dass die eingereichten Projekte keine Rechte Dritter verletzen und dass sie über sämtliche erforderliche Rechte an dem eingereichten Material verfügen. Die Teilnehmenden behalten das Urheberrecht an ihren Projekten und räumen dem Veranstalter lediglich das Recht ein, die Projekte im Rahmen der Preisverleihung sowie für damit zusammenhängende Werbezwecke zu nutzen.
Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das Recht ein, die eingereichten Unterlagen in der Schweizer Datenbank für Kunst und Bau zu speichern und zugänglich zu machen (https://www.sdkb.visarte.ch). Mit ihrer Teilnahme am PRIX VISARTE akzeptieren die Teilnehmenden ebenfalls die AGB für die Schweizer Datenbank Kunst und Bau (https://www.sdkb.visarte.ch).
Eine weitere Verwendung oder Verbreitung der Projekte durch den Veranstalter bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechteinhaber:innen.
11. Datenschutz
Der Veranstalter verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die Durchführung des Wettbewerbs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs. Die Teilnehmenden haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen.
Des Weiteren gelten die auf den Webseiten (https://www.prixvisarte.ch und https://www.sdkb.visarte.ch) aufgeschalteten Datenschutzbestimmungen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für diese AGB das Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Veranstalters.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gleiches gilt im Falle einer Lücke in diesen AGB.